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Zivilrecht · §694 ZPO · RDG §2-konform

Mahnbescheid erhalten — Widerspruch muss in 2 Wochen eingelegt sein

Der gelbe Brief vom Amtsgericht. Handeln Sie jetzt — bevor der Vollstreckungsbescheid folgt.

Frist: 2 Wochen ab Zustellung.

Danach droht Vollstreckungsbescheid — und damit Gerichtsvollzieher und Kontopfändung!

Jetzt Widerspruch einlegen lassen
RDG §2-konform
Abwicklung in 24–48h
Ab 29 € einmalig

Was passiert, wenn Sie nicht reagieren?

Drei Stufen — jede teurer und einschneidender als die vorherige.

Stufe 1

Vollstreckungsbescheid

Gläubiger beantragt Vollstreckungsbescheid nach Fristablauf. Kein Widerspruch mehr ohne Weiteres möglich.

Stufe 2

Gerichtsvollzieher

Gläubiger beauftragt Gerichtsvollzieher zur Zwangsvollstreckung — plus zusätzliche Kosten für Sie.

Stufe 3

Kontopfändung

Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beim Kreditinstitut — Konto gesperrt, Gehalt gepfändet.

In 3 Schritten ist Ihr Widerspruch raus

Kein Papierkram, kein Behördenmarathon — wir übernehmen das.

1

Fall schildern

Füllen Sie unser Formular aus (ca. 3 Minuten): Mahnbescheid-Daten, Forderungshöhe, Ihr Widerspruchsgrund.

2

Widerspruch formulieren

Wir erstellen den rechtssicheren Widerspruch nach §694 ZPO — korrekt adressiert an das zuständige Mahngericht.

3

Per Fax ans Mahngericht

Wir faxen den Widerspruch fristwahrend mit Sendebericht. Sie erhalten eine Kopie sowie den Fax-Beleg per E-Mail.

Wann lohnt sich der Widerspruch?

In diesen Fällen sollten Sie auf keinen Fall einfach zahlen.

Forderung zu hoch oder falsch berechnet

Zinsen, Kosten oder Hauptforderung stimmen nicht? Widersprechen Sie — der Gläubiger muss im Klageverfahren die genaue Summe beweisen.

Forderung bereits bezahlt

Wenn Sie schon gezahlt haben, ist der Mahnbescheid rechtswidrig. Legen Sie unbedingt Widerspruch ein und sichern Sie Ihren Zahlungsnachweis.

Forderung verjährt (§ 195 BGB: 3 Jahre)

Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre (Jahresende). Viele Gläubiger mahnen dennoch — Widerspruch mit Verjährungseinrede stoppt sie.

Gar keine Schulden

Sie kennen den Gläubiger nicht oder haben nie eine Leistung in Anspruch genommen? Widersprechen Sie sofort — solche Fälle gibt es häufiger als man denkt.

Transparente Preise

Einmalig, ohne Abo. Alle Preise inkl. MwSt.

Standard

29

  • Widerspruchsformular korrekt ausgefüllt
  • Fristprüfung inklusive
  • Fax ans Mahngericht
  • Fax-Sendebericht per E-Mail
Standard wählen
Empfohlen

Premium

69

  • Alles aus Standard
  • Begründungsschreiben an Gläubiger
  • Verjährungseinrede geprüft (§ 195 BGB)
  • Prioritäts-Bearbeitung (24h)
  • Antwort-Hinweise für Folgeschreiben
Premium wählen

Dies ist keine Rechtsberatung. RechtKlar erbringt Schreib- und Dokumentenleistungen nach RDG §2. Für verbindliche Rechtsberatung wenden Sie sich an einen zugelassenen Rechtsanwalt.

Häufige Fragen zum Mahnbescheid-Widerspruch

Alles Wichtige auf einen Blick.

Was ist der Unterschied zwischen Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid?
Der Mahnbescheid ist eine gerichtliche Zahlungsaufforderung. Er gibt Ihnen 2 Wochen Zeit, Widerspruch einzulegen. Reagieren Sie nicht, erlässt das Gericht auf Antrag des Gläubigers einen Vollstreckungsbescheid — dieser ist ein vollstreckbarer Titel, der Pfändungen ermöglicht.
Was passiert, wenn ich die 2-Wochen-Frist verpasse?
Nach Fristablauf kann der Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Gegen diesen können Sie innerhalb von 2 Wochen Einspruch einlegen. Handeln Sie aber so früh wie möglich — je später, desto teurer und aufwändiger wird das Verfahren.
Was kostet der Widerspruch?
RechtKlar legt Ihren Widerspruch ab 29 € ein: Widerspruchsformular korrekt ausgefüllt und per Fax mit Sendebericht ans zuständige Mahngericht gesendet. Im Premium-Paket (69 €) erhalten Sie zusätzlich ein begründetes Begleitschreiben an den Gläubiger.
Was passiert nach dem Widerspruch?
Nach Ihrem Widerspruch wird das Mahnverfahren in ein streitiges Gerichtsverfahren übergeleitet — aber nur, wenn der Gläubiger dies beantragt. Viele Gläubiger tun dies nicht, weil ein Prozess teuer ist. Oft führt ein begründeter Widerspruch zu einer Einigung oder zum Fallenlassen der Forderung.

Frist läuft — handeln Sie jetzt.

Schildern Sie uns Ihren Fall in 3 Minuten. Wir prüfen die Frist, formulieren den Widerspruch und faxen ihn fristwahrend ans Mahngericht.